Lübeck Bürokraft für das Sekretariat (m/w/d)

Der Fachdienst Ev. Kindertagesstätten des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg sucht zum 01.08.2024 eine

 

Bürokraft für das Sekretariat (m/w/d)

(20 Wochenstunden)

Der/die Stelleninhaber/in unterstützt die Leitung und die Kolleginnen im Fachdienst und ist Ansprechpartner*in für Kita-Leitungen oder Mitarbeitende in den Kitas zu organisatorischen Fragestellungen. Der Dienstsitz ist Lübeck. 

 

Zu den Aufgaben gehören u.a.:

  • Verwaltung von Terminen
  • Allgemeiner Schriftverkehr für die Leitung und die Regionalleitungen
  • Postbearbeitung, Handkassenabrechnung, Fahrtkostenabrechnung
  • Organisation und Pflege der Stellenausschreibungen der Kitas 
  • Überwachung des Mahnwesens der KiTas
  • Raumbuchungen und Organisation von Veranstaltungen
  • Organisation von Gremien

 

Wir erwarten:

  • abgeschlossene Ausbildung (z.B. Verwaltung oder kaufmännische Ausbildung)
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • freundliches und zugewandtes Auftreten
  • eine gute Auffassungsgabe sowie eine sorgfältige Arbeitsweise

 

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit eigenen Verantwortungsbereichen
  • flexible Arbeitszeiten
  • einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
  • Fortbildung und Supervision
  • 30 Urlaubstage
  • Fahrradleasing (JobRad)
  • Zuschuss für das Deutschland-Ticket 
  • Vergütung nach TV KB mit zusätzlicher Altersversorgung im Rahmen der VBL

 

Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung, bevorzugt per Mail, bis zum 31.05.2024 an:

 

Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg

Fachdienst Ev. Kindertagesstätten

z.Hd. Dorothea Beckmann

Bäckerstraße 3-5

23564 Lübeck

dbeckmann@kirche-LL.de

www.fachdienst-ev-kitas.de

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: Susanne Wenck-Bauer, Tel.: 0451/7902-170 oder swenck@kirche-ll.de.

 

Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.